Erstberatung mit Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, kann eine Rechtsberatung in der Regel mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob eine Rechtsberatung gedeckt ist.
Kostengünstiges Erstgespräch
Neuen Mandanten stehe ich im Rahmen eines kostengünstigen Erstgesprächs nach Terminvereinbarung zum Fixpreis zur Verfügung.
Ich freue mich auf Ihren Anruf