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Neuer Rahmenkollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe


Arbeitsrecht: Neuer Rahmenkollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe

Der neue Rahmenkollektivvertrag für die Gastronomie verbessert die Rahmenbedingungen und soll nach dem Willen der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer insgesamt die Branche attraktiver machen und künftig für mehr Beschäftigte sorgen.

Es wurden folgende Neuerungen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der Gewerkschaft vida beschlossen:

– Mindestlohn EUR 2.000,00 brutto ab 1.5.2025
– mind. 12 Sonntage arbeitsfrei
– Nachtarbeitszuschlag für alle Arbeitnehmer ab Mitternacht
– Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach 1 Monat und nicht nach 2 Monaten Betriebszugehörigkeit
– Konsumation des Jubiläumsgeldes in Freizeit statt Geld
– Verlängerung des Durchrechnungszeitraums bei Teilzeitbeschäftigten und damit zuschlagsfreie Überstunden
– Verlängerungsmöglichkeit bei befristeten Arbeitsverträgen
– Probemonat auch ohne einzelvertragliche Vereinbarung

Insgesamt tragen wichtige Punkte sicherlich zu einer Erhöhung der Flexibilität und Effizienz in der Branche Hotel- und Gastgewerbe bei und erhöhen damit die Attraktivität der Branche.
Demgegenüber ist aber auch noch immer ungeklärt, welche Kündigungsfrist bei Arbeitern im Hotel- und Gastgewerbe zur Anwendung kommt. Wie bereits berichtet hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in dem Verfahren 9 ObA 38/23p wegen des Verstoßes gegen das Legalitätsprinzip und den Gleichbehandlungsgrundsatz die Aufhebung von § 1159 ABGB beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Normprüfungsverfahren beantragt. Es bleibt spannend wie der Verfassungsgerichtshof entscheidet.

Wir beraten Sie gerne in sämtlichen Angelegenheiten rund um Ihren Betrieb und haben seit Jahrzehnten erfahren in der Vertretung von Arbeitgeberinteressen vor dem Arbeits- und Sozialgericht.



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